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Sehr geehrte Damen und Herren,
 
mit meinem Newsletter möchte ich Sie auf einige kommunal-relevante Themen aufmerksam machen:

Finanzplanungserlass

Digitalfunk

Extremismusprävention.

Die hessischen Sicherheitsbehörden haben erfahren, dass voraussichtlich am 14. Oktober 2017 in Hessen eine rechtsextremistische Sportveranstaltung in Hessen stattfinden soll. Der „Kampf der Nibelungen“ ist für dieses Klientel nicht nur die wichtigste, sondern nach derzeitigem Erkenntnisstand die einzige Kampfsportveranstaltung im rechtsextremistischen Spektrum.

Polizei und Verfassungsschutz ermitteln gerade mit Hochdruck, um den konkreten Veranstaltungsort zu erfahren. Ich bitte Sie daher, den Sicherheitsbehörden bei dieser Ermittlung zu helfen.
Bei uns in Hessen dürfen Rechtsextremisten keine Bühne für ihre ewig gestrigen Parolen geboten bekommen. Ich bitte Sie daher Ihre Mitarbeiter auch zu diesem konkreten Termin zu sensibilisieren und wachsam zu sein. Sorgen wir gemeinsam dafür, dass Rechtsextremisten in Hessen keinen Zentimeter Raum bekommen.

Wir haben aber noch weitere Themen für Sie:

Ich schicke Ihnen hier auch den sogenannten Finanzplanungserlass (Kommunale Finanzplanung und Haushalts- und Wirtschaftsführung bis 2021). Mit den Orientierungsdaten erhalten Sie Hinweise auf die nach gegenwärtigem Rechtsstand voraussichtlichen Entwicklungen wichtiger Ertrags- und Aufwandpositionen in Ihren kommunalen Haushalten.

Sollten Sie Fragen zum Digitalfunk in Hessen haben, dann hat Präsidium für Technik, Logistik und Verwaltung die passende Antwort für Sie.

Außerdem stehen die Termine für unsere Regionalkonferenzen zur HESSENKASSE fest.

Herzliche Grüße

 
 
 
 
 
 
Hinweis auf rechtsextremistische Sportveranstaltung „Kampf der Nibelungen“
 
 
 
Weil Rechtsextremisten der Erwerb oder das langfristige Anmieten geeigneter Räumlichkeiten häufig verwehrt wird, sind sie auf Möglichkeiten zur kurzfristigen Nutzung von Objekten angewiesen. Das gilt vor allem für Veranstaltungen mit anlassbezogenem Charakter wie Parteitage, rechtsextremistische Vortragsveranstaltungen oder Konzerte. Für derartige Aktivitäten sind Räumlichkeiten erforderlich, die für einen begrenzten Zeitraum ungestört genutzt werden können.

Im Vorfeld der Durchführung von Veranstaltungen von Rechtsextremisten sehen sich Kommunen und andere Eigentümer häufig mit Mietersuchen aus diesen Kreisen konfrontiert. Dabei kann es zum Beispiel um Turnhallen, Festsäle, Grillplätze oder Räumlichkeiten in Gaststätten sowie Vereinsheimen gehen. Das Anmieten derartiger Objekte erfolgt sehr häufig unter Vorspiegelung falscher Tatsachen. Vermeintlich „unpolitische Sportveranstaltungen“ oder „private Geburtstagsfeiern“ entpuppen sich dann erst im Nachhinein als rechtsextremistische Veranstaltungen.

Deswegen sollte das Anmieten von Räumlichkeiten mit großer Sorgfalt beobachtet werden. Gelingt es Rechtsextremisten, sich an einem Ort zu etablieren, so entwickeln sich häufig überregional attraktive Szenetreffs. Zu beachten ist ferner, dass bei derartigen Veranstaltungen oftmals Straftaten begangen werden.

Auch Kampfsport ist in der rechtsextremistischen Szene populär. Neben körperlicher Fitness und dem Wettbewerbsgedanken ist für Rechtsextremisten bei der Ausübung von Kampfsport teilweise auch eine ideologische Komponente ausschlaggebend.

Der „Kampf der Nibelungen“ ist nicht nur die wichtigste, sondern nach derzeitigem Erkenntnisstand die einzige Kampfsportveranstaltung im rechtsextremistischen Spektrum.

Ziel des seit 2013 stattfindenden „Kampfs der Nibelungen“, der im Verborgenen geplant und für den entsprechend konspirativ geworben wird, ist es, so die Verlautbarung der Veranstalter im Internet, abseits des „Bekenntnis[es] zur freien demokratischen Grundordnung“ den „Sport nicht als Teil eines faulenden politischen Systems [zu] verstehen, sondern diesen als fundamentales Element einer Alternative zu eben jenem [zu] etablieren und in die Breite [zu] tragen. […] Der Kampf der Nibelungen will […] allen Sportlern und Sport-Anhängern, die sich nach einer Alternative zum vorherrschenden ehr- und wertelosen Zeitgeist sehnen, eine Bühne bieten. Beteiligt euch, besucht unsere Veranstaltungen oder tretet selber aktiv an, kommt mit anderen Sportlern in Kontakt und animiert über euer Vorbild andere dazu, dem System der Versager, der Heuchler und der Schwächlinge den Rücken zu kehren“.

Die nächste „Kampf der Nibelungen“-Veranstaltung findet voraussichtlich am 14. Oktober 2017 statt.

Ein konkreter Veranstaltungsort ist bislang nicht bekannt.


Sollten die Veranstalter versuchen, in Ihrer Kommune eine Halle anzumieten, werden sie sich nicht als Rechtsextremisten zu erkennen geben, sondern möglicherweise Geschichten von netten Sportveranstaltungen und lustigen privaten Feiern erzählen. Es könnte sich aber dabei um nichts anderes als Neonazis aus allen Teilen der Bundesrepublik handeln, die bereit sind, unsere Werte der freiheitlich demokratischen Grundordnung mit Füßen zu treten.

Wir alle wollen in Hessen keine rechtsextremistischen Veranstaltungen und müssen diesen Personen entschieden und mit allen rechtlich zulässigen Mitteln die Stirn bieten. Sollten Sie entsprechende Anfragen haben, die Sie stutzig machen, setzen Sie sich bitte unmittelbar mit der Abteilung 5 des HLKA unter der Rufnummer 0611/83-59999 zwecks weiterer Maßnahmen in Verbindung.


Wir weisen Sie hier noch auf die Broschüre für Kommunen zum Umgang mit Rechtsextremismus „Freiheit und Demokratie stärken“ hin.
  
 
 
 
 
Wer ist bei Fragen zum Digitalfunk zuständig?
 
 
 
Polizei, Feuerwehren, Rettungs- und Hilfsdienste kommunizieren über ein gemeinsames digitales Sprach- und Datenfunknetz das vom Land Hessen betrieben wird. Als erstes und bisher einziges Bundesland berücksichtigen wir bei der Einführung des Digitalfunks die aktive Alarmierung im TETRA-Netz und reagieren damit insbesondere auf die Anforderungen und Besonderheiten der rund 75.000 ehrenamtlichen Einsatzkräfte der Freiwilligen Feuerwehren, der Berufs- und Werkfeuerwehren, der Hilfs- und Rettungsdienste sowie des Katastrophenschutzes.

Der Digitalfunk ist nahezu überall in Hessen verfügbar. Etwa 99 Prozent der Landesfläche sind für den Fahrzeugfunk und die Versorgung von Handfunksprechgeräte außerhalb von Gebäuden funkversorgungsmäßig ertüchtigt.

Hinsichtlich der Netzgüte setzte Hessen von Beginn an auf einen höheren Standard als andere Bundesländer und der Bund. Somit hat Hessen bundesweit das am besten ausgebaute TETRA-Digitalfunknetz. Um die Funkversorgung, gerade für die aktive Alarmierung, auch in topografisch anspruchsvollen Gebieten weiterhin zu verbessern, sind bis Jahresende 2018 insgesamt 85 sogenannten Feinjustierungsmaßnahmen, davon 80 Basisstationsneubauten mit einer Investitionssumme von 24 Millionen Euro, vorgesehen.

Im Jahr 2016 wurden die Koordinierende Stelle Hessen und Autorisierte Stelle Hessen mit ihren Aufgaben im Präsidium für Technik, Logistik und Verwaltung (PTLV) unter der Leitung von Ltd. Polizeidirektor Jürgen Fehler gebündelt. Wenn Sie Fragen, Probleme oder Anregungen rund um das Thema Digitalfunk in Hessen haben, erreichen Sie Jürgen Fehler und die Landesstelle BOS-Funk Hessen hier:

Service-Digitalfunk.ptlv@polizei.hessen.de
Ltd. Polizeidirektor Jürgen Fehler, Tel. 0611/8801 4000, Juergen.Fehler@polizei.hessen.de
                                                                                                                      
 
 
 
 
Kommen Sie zu unseren HESSENKASSE-Regionalkonferenzen
 
 
 
Gemeinsam mit Finanzminister Dr. Schäfer hat Innenminister Peter Beuth am 4. Juli 2017 die HESSENKASSE vorgestellt. Eine Arbeitsgruppe aus Vertretern der kommunalen Spitzenverbände und des Landes wurde im Juli einberufen. Sie hat am 1. September zum zweiten Mal beraten. Auf dieser Grundlage wurden Sie bereits von Ihren Spitzenverbänden informiert.

Gleichwohl möchten der Finanz- und der Innenminister die Gelegenheit nutzen, Ihnen – den Hauptverantwortlichen in den Städten, Gemeinden und Landkreisen, persönlich die Hessenkasse vorzustellen und für Fragen zur Verfügung zu stehen. Sie können sich hier schon einmal die Termine für Ihre jeweilige Reion vormerken:

Termine des Innenministers:

Für wen?

Odenwaldkreis
Landkreis Bergstraße
Landkreis Groß-Gerau
Landkreis Darmstadt-Dieburg
Stadt Rüsselsheim
Stadt Darmstadt


Wo? Regierungspräsidium Darmstadt

Wann? 25. Oktober 2017; 15:30 bis 18.00 Uhr


Für wen?

Landkreis Lahn-Dill
Landkreis Limburg Weilburg
Stadt Wetzlar

Wo?
Regierungspräsidium Gießen

Wann? 1. November 2017; 15:30 bis 18.00 Uhr


Für wen?

Rheingau-Taunus-Kreis
Hochtaunuskreis
Main-Taunus-Kreis
Stadt Wiesbaden


Wo? Taunusstein

Wann? 13. November 2017; 09.00 bis 11.30 Uhr


Termine des Finanzministers:

Für wen?

Wetteraukreis
Main-Kinzig-Kreis
Landkreis Offenbach
Stadt Offenbach
Stadt Frankfurt


Wo? Kreishaus Dietzenbach

Wann? 24. Oktober 2017; 14:00 bis 16.30 Uhr


Für wen?

Landkreis Waldeck-Frankenberg
Schwalm-Eder-Kreis
Landkreis Kassel
Werra-Meißner-Kreis
Stadt Kassel


Wo? Regierungspräsidium Kassel

Wann? 25. Oktober 2017; 17:00 bis 19.30 Uhr


Für wen?

Landkreis Marburg-Biedenkopf
Landkreis Gießen
Vogelsbergkreis
Stadt Gießen
Stadt Marburg


Wo? Kreishaus Marburg

Wann? 2. November 2017; 13:00 bis 15.30 Uhr


Für wen?

LK Hersfeld-Rotenburg
LK Fulda
Stadt Fulda


Wo? Kreishaus Fulda

Wann? 17. November 2017; 11:30 bis 14.00 Uhr


Falls noch nicht geschehen, werden wir Ihnen noch die genauen Informationen zu den jeweiligen Terminen mitteilen.                                                                                                                              
 
 
 
 
 
Herausgeber
Für Anregungen und Kritik können Sie gerne die Pressestelle des Hessischen Ministeriums des Innern und für Sport kontaktieren.