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  Ausgabe 17 / 2020  
 
 
Sehr geehrte Damen und Herren,
 
 
   
in den vergangenen Jahren haben unsere hessischen Kommunen große Anstrengungen unternommen, um ihre Haushalte zu konsolidieren. Gute Rahmenbedingungen durch Rekord- Steuereinnahmen und niedrige Zinsbelastungen aber auch landespolitische Weichenstellungen wie Hessenkasse, Schutzschirm und ein verbesserter KFA haben zu einem erfreulichen Aufbau an Rücklagen geführt. Dies wird helfen, die kommende schwierige Finanzsituation zu bewältigen.

Angesichts der historischen und finanziellen Dimension der Corona-Pandemie ist eine Prognose der kommunalen Steuereinnahmen von bisweilen nicht gekannter Unsicherheit geprägt. Weder der Umfang noch die Dauer des Einbruchs ist für uns als Land, aber natürlich auch für Sie, die kommunalen Verantwortungsträger, verlässlich abschätzbar. Dies zwingt uns alle dazu, bisherige Erwartungen an die Ausgabe- und Einnahmemöglichkeiten unserer öffentlichen Haushalte anzupassen.

Dennoch dürfen wir in diesen Zeiten nichts unversucht lassen, damit Land und Kommunen auch weiterhin für die Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen attraktiv und zukunftsfähig bleiben. Zur Stärkung der Finanzkraft der Kommunen haben Bund und Land zur Kompensation der Gewerbesteuereinnahmen insgesamt rund 1,2 Milliarden Euro in die Hand genommen. Mit diesen Mitteln, die mittlerweile auf den Konten der Kommunen angekommen sind, greifen wir unseren Städten und Gemeinden entschlossen unter die Arme.

In den vergangenen Wochen hat sich das Hessische Ministerium des Innern und für Sport eng mit den kommunalen Spitzenverbänden über die künftige Aufstellung der kommunalen Haushalte ausgetauscht. Der gesetzlich vorgesehene Haushaltsausgleich bleibt für die kommenden Jahre 2021 bis 2024 weiterhin erforderlich. Die Kommunalaufsicht wird in ihrer Entscheidung über die Genehmigung der Haushalte aber die individuellen Auswirkungen der Corona-Pandemie auf die Kommunen, die vorhandenen Konsolidierungspotenziale und die zur Aufgabenwahrnehmung erforderliche Investitionsfähigkeit angemessen berücksichtigen. Vorübergehend können daher unter Umständen auch unausgeglichene Haushalte genehmigt werden.

Die Vorschläge der kommunalen Spitzenverbände zur Erleichterung der Haushaltsaufstellung wurden hierbei aufgegriffen. Dazu gehört als wichtigstes Element die Möglichkeit, mit außerordentlichen Rücklagen den Haushalt auszugleichen. Immerhin können damit über eine Milliarde Euro zum Ausgleich genutzt werden. Wegen der volatilen Lage wird im für erforderliche Haushaltssicherungskonzepte auf verbindliche Festlegungen von Konsolidierungsmaßnahmen verzichtet und bestehende Liquiditätspuffer, Gesamtbestand derzeit 430 Millionen Euro, können zum Haushaltsausgleich herangezogen werden.

Der Erlass spricht auch die Verantwortung der Landkreise für die finanzielle Situation der kreisangehörigen Städte und Gemeinden an. Im kommenden Jahr bleiben die Kreise systembedingt von Einnahmeverlusten verschont. Die aktuell beschlossene höhere Beteiligung des Bundes an den Kosten für Unterkunft und Heizung gem. § 46 SGB II entlastet die Landkreise erheblich. Da die Mehrzahl der Kreise in den letzten Jahren erhebliche Überschüsse und Rücklagen erwirtschaften konnten, derzeit etwa eine Milliarde Euro, gehe ich davon aus, dass die Kreise dies bei der Festlegung des Hebesatzes für die Kreisumlage berücksichtigen werden.

Die Pandemie stellt Bund, Land und die Kommunen vor große finanzielle Herausforderungen. Die Kommunen haben durch gute Wirtschaftsführung Rücklagen aufgebaut, die nun für die anstehenden Krisenjahre herangezogen werden können. Aktuell verhandelt die Landesregierung mit den kommunalen Spitzenverbänden über weitere Unterstützungsleistungen aus dem „Gute-Zukunft-Sicherungsgesetz“, das bis 2023 weitere deutliche finanzielle Hilfen für die hessischen Kommunen vorsieht. Das sind gute Rahmenbedingungen um in einer Finanzkrise ein schrankenloses Anwachsen kommunaler Verschuldung zu verhindern. Die Aufsichtsbehörden werden im Einzelfall zu wirtschaftlich angemessenen Lösungen gelangen ohne die Kommunen zu überfordern.


Mit freundlichen Grüßen

 





Peter Beuth

Hessischer Minister des Innern und für Sport
 
 
 
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