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  Ausgabe 20 / 2020  
 
 
Sehr geehrte Damen und Herren,
 
bezugnehmend auf den gestrigen Kommunalbrief zu den Regelungen für Aufstellungsveranstaltungen von Parteien und Wählergruppen übersende ich Ihnen hiermit ergänzend den Erlass des Hessischen Ministeriums des Innern und für Sport.

Die zur Durchführung und Vorbereitung von allgemeinen Wahlen erforderlich Parteiveranstaltungen sind von der Verordnung zur Beschränkung von sozialen Kontakten und des Betriebes von Einrichtungen und von Angeboten aufgrund der Corona-Pandemie (CoKoBeV) ausgenommen. Bitte unterstützen Sie Parteien und Wählergruppen bei der Suche nach geeigneten Räumlichkeiten in Ihrer Kommune.

Eine Übersicht der wichtigsten Fristen und Termine für die Kommunalwahlen am 14. März 2021 sowie die Kontaktdaten des Wahlteams, welches Ihnen gerne beratend zur Verfügung steht, finden Sie unter www.wahlen.hessen.de.

Mit freundlichen Grüßen

 





Peter Beuth

Hessischer Minister des Innern und für Sport
                                                                
 
 
 
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Referat Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Hessisches Ministerium des Innern und für Sport
Friedrich-Ebert-Allee 12
65185 Wiesbaden
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