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  Ausgabe 18 / 2020  
 
 
Sehr geehrte Damen und Herren,
 
 
   
die Bekämpfung der Corona-Pandemie erfordert weiterhin größte Anstrengungen. Die Entscheidungen und Maßnahmen der Hessischen Landesregierung in den vergangenen Monaten und Wochen zielen stets darauf ab, Infektionsketten zu brechen, um unser Gesundheitssystem zu erhalten und Menschenleben in unserem Land zu schützen.

Für die anstehenden Direktwahlen und Bürgerentscheide ab dem 1. November hat das Land den Kommunen im Vorfeld ausführliche Empfehlungen übermittelt, damit in diesen herausfordernden Zeiten vor Ort die größtmögliche Handlungssicherheit geben ist. Neben den im September übersendeten Regelungen zur Wahlvorbereitung und Wahlhandlung gilt bei der Durchführung der anstehenden Wahlen zusätzlich eine Maskenpflicht. Für alle Wahlorgane, Wahlhelfer sowie die Bürgerinnen und Bürger ist die Mund-Nase-Bedeckung bei der Urnenwahl aufgrund des aktuellen Infektionsgeschehens unumgänglich. Die zuletzt durchgeführten Kommunalwahlen und die damit einhergehenden Stichwahlen in Niedersachsen - einem Land mit fast 18 Millionen Einwohnern - hat gezeigt, dass Wahlen auch in Pandemiezeiten mit Voraussicht und Vorsicht durchführbar sind.

Die meisten Menschen in unserem Land gehen besonnen mit der aktuellen Lage um und verhalten sich entsprechend. Bitte rechnen Sie am jeweiligen Wahltag aber auch damit, dass rigorose Maskenverweigerer das Wahllokal betreten könnten und ihre Wahlhandlung vornehmen möchten. Aufgrund verfassungsmäßiger Grundsätze muss - trotz Maskenpflicht - auch diesen Personen das Wählen gestattet werden, auch wenn es sich beim Nichttragen eines Mund-Nasen-Schutzes um eine Ordnungswidrigkeit handelt. Personen, die keine Maske tragen und vor Ort von der Wahlhandlung abgehalten werden, werden durch eine Abweisung in die Lage versetzt, die Wahl anfechten zu können. Dies gilt es gemeinsam zu verhindern.

Umso wichtiger ist es, dass in den Wahllokalen ausreichend Abstände zur Verfügung stehen und das Wahllokal in größeren Räumlichkeiten, beispielsweise Sporthallen, stattfindet. Das Hessische Innenministerium wird alle Kommunen, in denen bis Ende des Jahres Wahlen anstehen, eine ausreichende Anzahl an Mund-Nasen-Bedeckungen sowie Desinfektionsmittel für den Wahltag und mögliche Stichwahlen zur Verfügung stellen. Darüber hinaus werden wir Ihnen für alle Wahlhelferinnen und Wahlhelfer FFP2-Masken anliefern.

Obwohl die Stimmabgabe im Wahllokal die Regel sein sollte, möchte ich in diesen Pandemie-Zeiten alle Verantwortungsträger vor Ort nochmals darum bitten, aktiv für die Briefwahl in Ihrer Kommune zu werben. Je mehr Menschen ihre Stimme diesmal daheim abgeben, desto geringer wird die Anzahl derer, die sich vor und im Wahllokal aufhalten.

Bleiben Sie gesund!

 





Peter Beuth

Hessischer Minister des Innern und für Sport
                                                                

 
 
 
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