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  Ausgabe 4 / 2020  
 
 
Sehr geehrte Damen und Herren,
 
Peter Beuth  
   
angesichts der Corona-Pandemie gibt es keine Alternative, als die 36 anstehenden Bürgermeisterwahlen in Hessen auf frühestens 1. November 2020 zu verschieben. Darüber hinaus erhalten unsere hessischen Landkreise, Städte und Gemeinden mit dem heute im Hessischen Landtag verabschiedetem „Gesetz zur Sicherung der kommunalen Entscheidungsfähigkeit und zur Verschiebung der Bürgermeisterwahlen“ ein Eilentscheidungsrecht.

Demnach können hessische Kommunen für die kommenden Monate einen Ausschuss bestimmen, um unaufschiebbare Beschlüsse kurzfristig zu einer Entscheidung zu bringen. Voraussetzung ist, dass ein Aufschub der Entscheidung bis zur nächsten regulären Sitzung nicht ohne Schaden für den Kreis, die Stadt oder die Gemeinde möglich ist. Da Entscheidungen auch in kleinerem Kreis aus Gründen der Infektionsvermeidung problematisch sein können, wird die dringliche Entscheidung auch in nichtöffentlicher Sitzung und sofern notwendig sogar im Umlaufverfahren ermöglicht.

Die Hessische Landesregierung hat mit ihrer letzten Verordnung vom 22. März 2020 zur Beschränkung sozialer Kontakte beschlossen, dass Trauerfeiern und Bestattungen unter Einhaltung der Infektionsschutzbestimmungen weiterhin möglich sind. Die Vorgaben des Robert-Koch Institutes müssen jedoch beachtet werden. So soll beispielsweise in den Trauerhallen sichergestellt werden, dass zwischen den anwesenden Menschen der Mindestabstand von 1,5 Metern eingehalten wird. Falls die örtlichen Gegebenheiten dies nicht ermöglichen, können Trauerfeiern auch unter freiem Himmel auf dem Friedhof abgehalten werden. Ob eine Bestattung im Kreise der Angehörigen vor Ort stattfinden kann, muss jede Kommune in eigener Zuständigkeit entscheiden. Ferner können Städte und Gemeinden Urnenbestattungen zu einem späteren Zeitpunkt als gesetzlich vorgeschrieben durchführen. Die Frist beträgt ansonsten neun Wochen.

Ich bin überzeugt davon, dass wir als kommunale Familie die aktuelle Situation gemeinsam meistern werden. All unsere Maßnahmen haben das übergeordnete Ziel, soziale Kontakte zu minimieren, um die Verbreitung des Virus einzudämmen und die Handlungs- und Arbeitsfähigkeit der Organe kommunaler Selbstverwaltung aufrechtzuerhalten.

Für Ihre engagierte Mithilfe in der aktuellen Lage danke ich Ihnen ausdrücklich..

Bleiben Sie gesund.

Ihr Peter Beuth
 
 
 
 
 
„Elektronische Ausländerakte Hessen“
 
Das Landesprogramm „Elektronische Ausländerakte Hessen“ ist gestartet. Die hessischen Ausländerbehörden auf Landes- und Kommunalebene werden damit bei der Einführung und Inbetriebnahme eines Dokumentenmanagementsystems unterstützt. Alle Vorteile und den Förderantrag finden Sie unter nachfolgendem Link.
 
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COVID-19: HessenWARN
für Kommunen
 
Das Innenministerium bietet seit den hessischen Kommunen seit vergangener Woche an, die App hessenWARN zur raschen Information im Zusammenhang mit COVID-19 zu nutzen. Die Benachrichtigungen werden im Namen Ihrer jeweiligen Stadt oder Gemeinde versendet.
 
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