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  Ausgabe 12 / 2020  
 
 
Sehr geehrte Damen und Herren,
 
Peter Beuth  
   
ab sofort fördert das Hessische Innenministerium Städte und Gemeinden, die im Rahmen der Interkommunalen Zusammenarbeit (IKZ) digitale Verwaltungsleistungen gemeinsam entwickeln. Die Fördersumme beträgt pro Kommune 25.000 Euro. Voraussetzung für die Förderung dieser interkommunalen Zusammenschlüsse ist die Zusammenarbeit von mindestens zwei Kommunen. Die Kooperation muss dabei auf mindestens fünf Jahre angelegt sein. Gerade in unseren kleineren Städten und Gemeinden kann es durch die Fördermittel gelingen, geeignete Fachkräfte zu rekrutieren und zu finanzieren. Mit dem Programm, welches von der kommunalen Familie im Rahmen der OZG-Nordhessen-Konferenz angeregt wurde, unterstützen wir unsere Kommunen aktiv bei der Gewinnung von IT-Fachkräften und leisten damit einen weiteren Beitrag für den Digitalisierungsschub in unseren Kommunen.

Der Antrag ist mit einem formlosen Antragsschreiben, dem Nachweis über die Einsparung der personellen und sächlichen Ausgaben von mindestens 15 Prozent in jedem Jahr, der rechtlichen Grundlage über die Zusammenarbeit nach dem Kommunale-Gemeinschaftsarbeit-Gesetz (z.B. öffentlich-rechtliche Vereinbarung) sowie mit den Beschlussfassungen der Stadtverordnetenversammlung / Gemeindevertretung auf dem Dienstweg über den Landkreis und das jeweilige Regierungspräsidium der Kommunalabteilung des Hessischen Ministerium des Innern und für Sport vorzulegen.

Auf der Homepage des Hessischen Ministeriums des Innern und für Sport, unter Kommunales, finden Sie die Rahmenvereinbarung zum Förderprogramm und alle wichtigen Hinweise sowie Ansprechpartner: https://innen.hessen.de/kommunales/ikz-interkommunale-zusammenarbeit/foerderprogramm.

Ein wichtiger Baustein zur vollständigen Verwaltungsdigitalisierung bildet auch das Programm „Elektronische Ausländerakte Hessen“. Damit verfolgt das Land das Ziel, die hessischen Ausländerbehörden auf Landes- und Kommunalebene bei der Einführung und Inbetriebnahme eines Dokumentenmanagementsystems zur Führung einer elektronischen Ausländerakte zu unterstützen. Wir wollen die Entscheidungsprozesse im Bereich der Ausländerbehörden damit erheblich verbessern und so zur Beschleunigung von Antragsverfahren beitragen. Das Förderprogramm wird von den kommunalen Ausländerbehörden der Städte und Landkreisen bisher sehr gut angenommen. Mehr als die Hälfte der 1,5 Millionen Euro, die im Rahmen des Programms zur Verfügung stehen, wurden bereits abgerufen. Bis Ende des Jahres (31.12.2020) können Fördermittel noch beantragt werden.

Die Förderrichtlinien inklusive Antrag steht allen Kommunen unter https://innen.hessen.de/buerger-staat/auslaenderwesen als Download zur Verfügung.

Die Digitalisierung in allen hessischen Kommunen und Landkreisen voranzutreiben ist eines der Kernziele der hessischen Landesregierung. Damit alle Verwaltungsleistungen möglichst bald digital zur Verfügung stehen, bedarf es einer Vielzahl von Maßnahmen.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Peter Beuth

 





Hessischer Minister des Innern und für Sport
 
 
 
 
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