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  Mai 2021  
 
 
Sehr geehrte Damen und Herren,
 
Peter Beuth  
   
mit der neuen Sportstättendatenbank stellt das Hessische Ministerium des Innern und für Sport den Gemeinden, Städten und Landkreisen ein dezentrales und anwenderfreundliches Instrument zur Digitalisierung ihrer Sportstättendaten zur Verfügung. Welche Sportstätten gibt es in den einzelnen Kommunen und wie sind diese ausgestattet? Wer ist Eigentümer und/oder Betreiber der Sportstätte? Welche Sportanlagen gehören zu einer Sportstätte und welche Sportarten können dort betrieben werden?

Diese und viele weitere Informationen werden zukünftig in der Sportstättendatenbank erfasst und unterstützen damit die Verwaltung bei Entscheidungs- und Planungsprozessen hinsichtlich ihres kommunalen Sportangebots. Auch im Rahmen der Sportförderung des Landes wird die Sportstättendatenbank eine zentrale Rolle spielen.

Für Bürgerinnen und Bürger werden die erhobenen Daten zukünftig im digitalen „Sportatlas Hessen“ zugänglich gemacht. Dahinter verbirgt sich eine Webseite und eine App für mobile Endgeräte, über die sich alle Sportinteressierten mithilfe einer interaktiven Karte über das Sportstättenangebot in ganz Hessen informieren können. Bereits im März haben die Kommunen und Landkreise ihren passwortgeschützten Zugang zur Sportstättendatenbank erhalten, der das Erfassen und die anschließende Pflege der Sportstättendaten vor Ort ermöglicht.

Die Sportstättendatenbank wurde im Rahmen des Projektes „Digitale Modellbehörde“ in Zusammenarbeit mit der Abteilung Sport des Hessischen Ministeriums des Innern und für Sport und dem Landessportbund Hessen umgesetzt.

Im Rahmen des Onlinezugangsgesetzes (OZG) werden sämtliche Verwaltungsleistungen bis Ende 2022 auch digital zur Verfügung stehen und den Alltag der Bürgerinnen und Bürger vereinfachen. Das Land Hessen stellt den Kommunen hierfür kostenlos die Digitalisierungsplattform civento über die ekom21 zur Verfügung. Über das dort integrierte OZG-Dashboard können Kommunen digitalisierte OZG-Leistungen auf ihrer eigenen Webseite einbinden. So zum Beispiel auch die seit März verfügbare digitale Beantragung eines Parkausweises für schwerbehinderte Menschen. Mit wenigen Arbeitsschritten wird der bürokratische Aufwand für viele Bürgerinnen und Bürger reduziert.

Heute möchte ich Sie einladen, die Sportstättendatenbank mit Leben zu füllen und auch die auf dem OZG-Dashboard verfügbaren Leistungen auf Ihrer kommunalen Webseite einzubinden. Gehen Sie mit uns einen weiteren Schritt hin zur digitalisierten Verwaltung.

Hessen. Einfach. Digital.
Ihr
 




Peter Beuth
Hessischer Minister des Innern und für Sport

Die Sportstättendatenbank ist unter www.sportregister.hessen.de abrufbar. Kontakt: Hessisches Ministerium des Innern und für Sport, Simone Orlich, 0611 353-1826, sportatlas@hmdis.hessen.de

Informationen über das Onlinezugangsgesetz in Hessen sind unter www.ozg.hessen.de abrufbar. 
 
 
 
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Referat Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Hessisches Ministerium des Innern und für Sport
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