Newsletter online ansehen  
 
 
  Ausgabe 5 / 2020  
 
 
Sehr geehrte Damen und Herren,
 
Peter Beuth  
   
angesichts der Corona-Pandemie hat die Hessische Landesregierung in den vergangenen Wochen notwendige Schritte im Kampf gegen das neuartige Corona-Virus und zum Schutz der Bevölkerung beschlossen. Schulen, Kindergärten, Theater, Museen, Sportstätten und nahezu der gesamte Einzelhandel sind mindestens bis einschließlich 19. April 2020 geschlossen.

Die geltenden Kontaktbeschränkungen sollen Menschenansammlungen verhindern, um die Ausbreitung des Virus zu verlangsamen und Infektionsketten zu brechen. Alle diese einschneidenden Freiheitsbeschränkungen hatten und haben das übergeordnete Ziel die Gesundheit der Menschen zu schützen und Leben zu retten.

Die Beschäftigten des Gesundheits- und Pflegesektors sind jetzt auf eine zuverlässige Schutzausstattung angewiesen, um die vielen Menschen, die jetzt Hilfe benötigen, zu versorgen und gleichzeitig die eigene Gesundheit zu schützen. Ärzte, Krankenschwestern, Pflege- und unsere Einsatzkräfte benötigen jetzt dringend dieses Material. Eine allgemeine Empfehlung an die Bevölkerung, in der Öffentlichkeit einen Mundschutz zu tragen, halten der Bund und die Länder übereinstimmend nicht für zielführend. Ich bitte daher, von entsprechenden kommunalen Initiativen abzusehen. Aufgrund des großen Bedarfs an Ausrüstung haben wir im Hessischen Innenministerium die Task Force Koordinierung Beschaffungsmanagement und Verteilung eingerichtet, die in engem Austausch und Abstimmung mit allen betroffenen Ressorts sowie dem Bund und den Ländern steht.

Der ganz überwiegende Teil der Bürgerinnen und Bürger in unseren Kommunen zeigt sich solidarisch und hält sich gegenwärtig an die Verordnungen und die Hygiene- und Abstandsregeln. Die Fallzahlen der Infizierten in Deutschland und Hessen steigen dennoch von Tag zu Tag weiter an. Wir können daher in der gegenwärtigen Situation keineswegs von einer Entspannung der Lage sprechen.

Ab morgen können in Hessen Verstöße gegen die Verordnungen der Hessischen Landesregierung zum Schutz der Bevölkerung vor dem Corona-Virus einheitlich mit Bußgeldern belegt werden. Das Kabinett hat festgelegt, welche Verstöße gegen die Verordnungen zur Bekämpfung des Corona-Virus künftig als Ordnungswidrigkeiten geahndet werden können. Damit geben wir den Gesundheits- und Ordnungsämtern sowie der Polizei Handlungssicherheit im Umgang mit Verstößen und stellen eine landeseinheitliche Praxis sicher. Die Regelsätze können Sie dem untenstehenden Beitrag entnehmen.

Auch in den kommenden Tagen und Wochen, in denen frühlingshafte Temperaturen ankündigt sind und es die Menschen zu beliebten Ausflugszielen in unseren Kommunen ziehen könnte, gilt es soziale Kontakte und insbesondere größere Menschenansammlungen zu vermeiden. Ich empfehle Ihnen daher über die beschlossenen Maßnahmen hinaus, Parkplätze an beliebten Ausflugszielen zu sperren und in eigener Zuständigkeit weitere geeignete Maßnahmen zu ergreifen, die dazu beitragen, den Publikumsverkehr zu reduzieren.

Bitte informieren Sie die Bürgerinnen und Bürger über diese notwendigen Maßnahmen auf Ihren kommunalen Plattformen. Ihnen steht zudem nach wie vor unser System hessenWARN zur Verfügung mit dem Sie gezielt innerhalb Ihrer Stadt oder Gemeinde die Menschen erreichen.

Über unser E-Mail-Postfach hessenwarn@ hmdis.hessen.de oder unsere Hotline 0611-353 1466 können Sie sich an das hessenWARN-Team wenden. Hier erhalten Sie alle Infos, welche Angaben von Ihnen (Zeichenlänge, Hyperlink zur ausführlichen Information auf Ihrer Homepage) für eine hessenWARN-Meldung notwendig sind. Die Kolleginnen und Kollegen werden Ihren Hinweis schnellstmöglich prüfen und versenden.

Für Ihre engagierte Unterstützung bei der Bekämpfung der Verbreitung des Corona-Virus danke ich Ihnen.

Ihr Peter Beuth
 
 
 
 
 
Bußgelder zum Schutz der Bevölkerung beschlossen
 
Das Kabinett hat festgelegt, welche Verstöße gegen die Verordnungen zur Bekämpfung des Corona-Virus künftig als Ordnungswidrigkeiten geahndet werden können.
 
  MEHR  
 
 
 
 
  Wenn Sie den Newsletter abbestellen möchten, klicken Sie bitte hier.  
 
 
 
Referat Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Hessisches Ministerium des Innern und für Sport
Friedrich-Ebert-Allee 12
65185 Wiesbaden
Tel.: +49 (611) 353 1607
Fax: +49 (611) 353 1608
E-Mail: pressestelle@HMDIS.hessen.de