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Sehr geehrte Damen und Herren,
 
die HESSENKASSE ermöglicht unseren Kommunen nicht nur einen Neustart, in dem zum 1. Juli 2018 auf einen Schlag bis zu sechs Milliarden Euro ihrer Kassenkrediten abgelöst werden. Bestandteil der HESSENKASSE ist auch das Investitionsprogramm zur Förderung kommunaler Investitionen in Höhe von mindestens 510 Millionen Euro. Das bedeutet: Noch mehr Geld vom Land für Hessens Kommunen als bislang geplant. Zudem wird es für Kommunen, die am Investitionsprogramm teilnehmen, einen Mindestbetrag von 750.000 Euro geben, von dem insbesondere kleinere Kommunen deutlich profitieren. Nach aktuellem Stand werden 92 Prozent der hessischen Kommunen entweder im Investitionsprogramm oder im Entschuldungsprogramm der HESSENKASSE antragsberechtigt sein. Wer Kunde der HESSENKASSE wird, bekommt neben Geld auch Betreuung, Beratung und Organisation durch uns und die Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen. Auf diesen engen Dialog mit der Kommunalen Familie setzen wir.

In den kommenden Wochen sind Finanzminister Dr. Thomas Schäfer und ich im ganzen Land unterwegs, um Ihnen die HESSENKASSE ausführlich zu erläutern. Ihre persönlichen Einladungen haben Sie bereits erhalten und wir haben bereits zahlreiche Anmeldungen bekommen. Das große Interesse an diesem bundesweit einmaligen Programm freut uns sehr. In diesem Kommunalbrief finden Sie bereits wichtige Informationen über das Investitionsprogramm sowie noch einmal die Termine für unsere Regionalkonferenzen.

Ihr

 
 
 
 
 
 
Wer bekommt Geld aus dem Investitionsprogramm?
 
 
 
Antragsberechtigt in dem mit 510 Millionen Euro ausgestatteten Investitionsprogramm der HESSENKASSE sind grundsätzlich jene Kommunen, die ohne Kassenkredite zum Stichtag 30. Juni 2018 auskommen und finanz- oder strukturschwach sind. Nach bisheriger Auswertung der Daten werden 208 Kommunen voraussichtlich auch nach dem 30. Juni 2018 noch Kassenkredite haben, 236 Kommunen dagegen voraussichtlich nicht. Auf Basis der genannten Kriterien sind von diesen 236 Kommunen nach vorläufigen Berechnungen des Finanzministeriums insgesamt 200 Kommunen im Investitionsprogramm der HESSENKASSE antragsberechtigt. Ausgeschlossen von der Teilnahmeberechtigung sind – nach vorläufiger Auswertung – lediglich 11 sogenannte dauerhaft abundante Kommunen – also ganz besonders steuerstarke Kommunen in einem Betrachtungszeitraum von 15 Jahren – sowie 25 nicht finanz- oder strukturschwache Kommunen.

Eine Liste mit den antragsberechtigten Kommunen finden Sie hier.                                                                                  
 
 
 
 
Paradigmenwechsel bei den Kassenkrediten notwendig
 
 
 
Kassenkredite sollten ursprünglich dazu dienen, Kommunen kurzfristig Liquidität zu sichern, um laufende Ausgaben zu decken. Anders als bei Investitionskrediten stehen Kassenkrediten also keine Werte gegenüber. Durch Hilfen des Landes wie etwa dem Kommunalen Schutzschirm, durch eigene Anstrengungen und durch die gute Entwicklung auch der kommunalen Steuereinnahmen haben Hessens Kreise, Städte und Gemeinden in den vergangenen Jahren erhebliche Konsolidierungsfortschritte erzielt. Auch unsere strengeren Vorgaben wie der Herbst- und der Finanzplanungserlass haben dazu geführt, dass die weit überwiegende Zahl der Haushalte nun ausgeglichen ist. Aktuell hält die Niedrigzinsphase noch an. Steigen die Zinsen jedoch, dann steigen auch die Lasten der Kassenkredite. Daher ist jetzt genau der richtige Zeitpunkt, um den geregelten Abbau der Kassenkreditbestände einzuleiten und das Zinsänderungsrisiko für die Kommunen auszuschließen.

Weitere Infos zur Hessenkasse gibt es hier.
 
 
 
 
Regionale Pressekonferenzen zur Hessenkasse und Investitionsprogramm:
 
Termine des Innenministers:

  • 25.10. von 15:30-18 Uhr beim RP Darmstadt
  • 01.11. von 15:30-18 Uhr beim RP Gießen
  • 13.11. von 09-11:30 Uhr in Taunusstein                                                                                        
 
 
 
 
 
Termine des Finanzministers:

  • 25.10. von 17-19:30 Uhr beim RP Kassel
  • 02.11. von 13:00 - 15:30 Uhr in Marburg (Kreishaus)
  • 17.11. von 11:30-14:00 Uhr in Fulda (Kreishaus)                                                                                        
 
 
 
 
 
Herausgeber
Für Anregungen und Kritik können Sie gerne die Pressestelle des Hessischen Ministeriums des Innern und für Sport kontaktieren.