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  Ausgabe 19 / 2020  
 
 
Sehr geehrte Damen und Herren,
 
 
   
gestern haben in mehreren hessischen Städten und Gemeinden Direktwahlen und Bürgerentscheide stattgefunden. Ich möchte mich gleich heute bei allen Verantwortlichen und Beschäftigten in unseren Kommunen und den ehrenamtlichen Wahlhelferinnen und Wahlhelfern herzlich bedanken, dass sie mit ihrem unermüdlichen Einsatz in Organisation und Durchführung zur Erhaltung und Erneuerung unseres demokratischen Gemeinwesens beigetragen haben.

Die Landesregierung und der Hessische Landtag haben seit Auftreten der Pandemie im Frühjahr alles versucht und alles getan, um die Durchführung von Wahlen zu ermöglichen und das öffentliche Leben aufrecht zu erhalten. Als kurzfristige und erste Maßnahme hat der Hessische Landtag mit dem „Gesetz zur Sicherung der kommunalen Entscheidungsfähigkeit und zur Verschiebung der Bürgermeisterwahlen“ den Wahltermin der anstehenden Wahlen auf den 1. November 2020 verschoben mit der kommunalen Option, die betreffenden Wahlen auch mit der Kommunalwahl 2021 zu verbinden.

Aufstellungsversammlungen
Die Kommunalwahlen am 14. März 2021 stehen nunmehr natürlich besonders im Fokus unserer Aufmerksamkeit. Auch die Organisation der Bundestagswahl 2021 ist in unseren hessischen Kommunalverwaltungen bereits angelaufen. In diesem Zusammenhang bereiten die Parteien und Wählergruppen aktuell die Versammlungen zur Aufstellung der Wahlvorschläge für die Kommunalwahlen und die Bundestagswahl vor. Ich möchte Sie darum bitten, die Parteien und Wählergruppen in diesem für unsere Demokratie unverzichtbaren Prozess aktiv zu unterstützen, indem sie ihnen geeignete kommunale Versammlungsorte zugänglich machen. Auch die örtlichen Gesundheitsämter bitte ich, den Parteien und Wählergruppen bei der Erarbeitung der notwendigen Hygienekonzepte behilflich zu sein.

Die Benennung der Bewerberinnen und Bewerber ist eine notwendige und zentrale Voraussetzung für die Durchführung einer Wahl. Der Hessische Minister für Soziales und Integration und ich haben zuletzt am 23. Oktober 2020 alle Kommunen darauf hingewiesen, dass die im Präventions- und Eskalationskonzept des Landes vorgegebenen Einschränkungen für die zulässige Größe von Versammlungen und Veranstaltungen nicht für Aufstellungsversammlungen gelten. Nach der heute in Kraft getretenen Änderung der Corona-Kontakt- und Betriebsbeschränkungsverordnung (§ 1 Abs. 2 Nr. 1) sind Zusammenkünfte von Personen, die aus geschäftlichen, beruflichen, dienstlichen, schulischen oder betreuungsrelevanten Gründen unmittelbar zusammenarbeiten müssen, sowie Sitzungen und Gerichtsverhandlungen vom Verbot des § 1 Abs. 1 Satz 1 ausgenommen. Aufstellungsversammlungen von Parteien und Wählergruppen zur Vorbereitung der Kommunalwahl am 14. März 2021 und der Bundestagswahl 2021 fallen unter diese Vorschrift und sind daher weiterhin zulässig. Eine Personenobergrenze gilt für diese Zusammenkünfte ebenfalls nicht.

Das Hessische Innenministerium hat den Kommunen zudem bereits Mitte September geeignete Hinweise zur Wahlorganisation, den Wahlräumen und zur Wahlhandlung übersendet. (Sie finden diese hier.) Wie immer finden Sie die wichtigsten Hinweise zur Wahlorganisation auch auf unserer Homepage www.wahlen.hessen.de. Dort sind auch die Kontaktdaten des Wahlteams angegeben, die bereits im engen telefonischen Austausch mit vielen Wahlleitungen stehen und jederzeit gerne beraten.

Ausländerbeiratswahl
Zur Ausländerbeiratswahl, die erstmals zusammen mit der Kommunalwahl 2021 stattfindet, möchte ich Sie gerne auf die Ausführungen auf unserer Homepage hinweisen. (Sie finden diese hier.) Da in einigen Kommunen die Möglichkeit der Briefwahl der Ausländerbeiräte in der Hauptsatzung bis dato noch nicht festgeschrieben ist (§ 58 Satz 2 KWG), bedarf es hier einer kurzfristigen Hauptsatzungsänderung durch die jeweilige Gemeindevertretung. Dies ist, aufgrund der kurzfristigen Einrichtungspflicht der Ausländerbeiratswahlen in Hessen, als Ausnahme von der HGO (§ 6 Abs. 2 Satz 2 HGO) auch im letzten Jahr der Kommunalwahlperiode möglich.

Gemeindevertretung und Kreistage
Im Hinblick auf möglicherweise anstehende Sitzungen der Gemeindevertretungen und Kreistage möchte ich Sie daran erinnern, dass die für die Ausübung der repräsentativen Demokratie unerlässlichen Sitzungen und Tagungen der kommunalen Volksvertretungen (sowie ihrer Ausschüsse und Fraktionen) im Verordnungsrecht des Landes nach wie vor einen Sonderstatus genießen. Laut aktueller Verordnung gilt für Sitzungen der Volksvertretungen - übrigens ebenso wie für Gerichtsverhandlungen - kein Verbot und keine Personenobergrenze, aber das Mindestabstandsgebot von 1,5 Metern. Ob die Kommunalparlamente in Hessen angesichts der Infektionsgefahr weiterhin tagen, obliegt in kommunaler Zuständigkeit und insbesondere in der Verantwortung der Vorsitzenden der Gemeindevertretungen und Kreistagsvorsitzenden.

Aus Sicht der obersten Aufsichtsbehörde ist diese Zurückhaltung gegenüber den Volksvertretungen und Gerichten vor dem Hintergrund des demokratischen Gewaltenteilungsprinzips auch bei der „Anordnung von über die Verordnung hinausgehenden Maßnahmen“ durch die unteren Gesundheitsbehörden (Kreisausschüsse der Landkreise und Magistrate der kreisfreien Städte) gem. § 9 Satz 1 der Corona-Kontaktbeschränkungs-VO zu beachten.

Eilentscheidungsrecht weiterhin gültig
Die Hessische Landesregierung hat bereits im Frühjahr den Kommunalparlamenten per Gesetz das Eilentscheidungsrecht ermöglicht. Demnach können hessische Kommunen weiterhin einen Ausschuss bestimmen, um unaufschiebbare Beschlüsse kurzfristig zu einer Entscheidung zu bringen. Voraussetzung ist, dass ein Aufschub der Entscheidung bis zur nächsten regulären Sitzung nicht ohne Schaden für den Kreis, die Stadt oder die Gemeinde möglich ist. Da Entscheidungen auch in kleinerem Kreis aus Gründen der Infektionsvermeidung problematisch sein können, wurden dringliche Entscheidungen somit auch in nichtöffentlicher Sitzung und sofern notwendig sogar im Umlaufverfahren ermöglicht.

Die Landesregierung wird weiterhin die pandemische Entwicklung aufmerksam beobachten, die geeigneten Rahmenbedingungen schaffen und Ihnen verlässlich zur Seite stehen. Sollte es erforderlich werden, werden wir bezüglich der Rahmenbedingungen der Kommunalwahlen nachsteuern.

Bleiben Sie gesund!

 





Peter Beuth

Hessischer Minister des Innern und für Sport
                                                                
 
 
 
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