Kommunalbrief
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Sehr geehrte Damen und Herren,
 
Ob selbsternannte Reichskanzler oder Außenminister fiktiver Staaten: Sogenannte „Reichsbürger“ oder „Selbstverwalter“ stellen kommunale Behörden vor immer größere Probleme. Um die kommunalen Bediensteten für dieses Thema zu sensibilisieren und Hilfestellungen im Umgang mit diesem Phänomen zu bieten, hat das Hessische Innenministerium in Zusammenarbeit mit dem Landesamt für Verfassungsschutz in der vergangenen Woche zu einer Veranstaltung ins Innenministerium eingeladen. Dabei gaben Experten der Sicherheitsbehörden sowie Fachleute aus Finanz- und Justizwesen Hilfestellungen im Umgang mit dem Phänomen. Zudem haben wir eine Broschüre vorgestellt, die Ihnen Handlungsempfehlungen für den Kontakt mit Reichsbürgern geben soll. Der Leitfaden steht hier zum Download für Sie bereit.

Herzliche Grüße

 
 
 
 
 
 
Reichsbürger: Ein zunehmendes Problem für die Behörden
 
 
 
„Reichsbürger“ und sogenannte Selbstverwalter sind Gruppierungen und Einzelpersonen, die aus unterschiedlichen Motiven und mit unterschiedlichen Begründungen, die Bundesrepublik Deutschland als Staat sowie deren Rechtssystem und Staatsorgane nicht anerkennen. Sie sehen sich deshalb in Gänze als außerhalb der Rechtsordnung stehend.
Mit Stand April 2017 zählen die hessischen Sicherheitsbehörden rund 700 Personen in Hessen zu den Reichsbürgern. Hiervon werden rund zehn Prozent dem Phänomenbereich Rechtsextremismus zugeordnet. Weitere rund zehn Prozent der Reichsbürger in Hessen verfügen über eine waffenrechtliche Erlaubnis. Weitere Informationen zum Phänomen sowie eine Aufteilung der Reichsbürger auf die hessischen Landkreise haben wir unter nachfolgendem Link für Sie zusammengestellt.
                                                                                                                                                      
 
 
 
 
TERMINE

Rechtsextremisten greifen häufig „Gedenktage“ auf

Das Landesamt für Verfassungsschutz Hessen weist daraufhin, dass Rechtsextremisten häufig „Gedenktage“ aufgreifen, die für sie eine historische Bedeutung haben. Diese haben meistens einen Bezug zu Personen oder Aktivitäten, die in der Zeit des Nationalsozialismus eine Rolle spielten. Einige dieser Gedenktage werden von Rechtsextremisten zum Anlass genommen, Demonstrationen, Versammlungen und Kundgebungen anzumelden sowie Aktionen durchzuführen. Oft werden für solche Veranstaltungen kommunale Örtlichkeiten unter falschen Angaben angemietet.

In den kommenden Wochen sind in diesem Zusammenhang die folgenden Termine zu beachten:

1. Mai: 1. Mai-Feiertag

Der traditionelle „Tag der Arbeit“ der internationalen Arbeiterbewegung wurde vom NS-Regime als „nationaler Feiertag des deutschen Volkes“ zum gesetzlichen Feiertag erhoben. Die NS-Ideologie der „Volksgemeinschaft“, in der der Einzelne total dem Kollektiv unterworfen ist, lässt Rechtsextremisten den 1. Mai mit Demonstrationen aufgreifen. Zugleich werden mit der versuchten Okkupierung dieses Tages auch Linksextremisten gezielt provoziert.

8. Mai: Kriegsende in Europa

Der 8. Mai 1945, an dem die Wehrmacht bedingungslos kapitulierte und mit dem der Zweite Weltkrieg in Europa und die von Rechtsextremisten verherrlichte nationalsozialistische Diktatur zu Ende gingen, wird von Rechtsextremisten nicht als ein Tag der Befreiung, sondern als ein „Tag der Niederlage“ oder gar als ein „Trauertag“ gesehen. Sie nehmen ihn außerdem zum Anlass, gegen die sogenannten „Besatzer“, insbesondere gegen die USA, zu hetzen.

Das Landesamt für Verfassungsschutz Hessen informiert mit der Broschüre „Gedenk- und Jahrestage von Rechtsextremisten: Hintergründe und Aktivitäten“ über relevante Termine.
 
 
 
 
 
Herausgeber
Für Anregungen und Kritik können Sie gerne die Pressestelle des Hessischen Ministeriums des Innern und für Sport kontaktieren.